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BGH bestätigt vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW
Mit Urteil vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) hat der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt. Sie haftet aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB. In der Pressemitteilung des BGH zum Urteil heißt es auszugsweise wie folgt:
"Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden."
Die gesamte Pressemitteilung zum Urteil finden Sie hier.
Das Urteil dürfte wegweisend für viele noch laufende Verfahren speziell gegen die Volkswagen AG aber auch für die Bewertung weiterer Fälle manipulierter Dieselmotoren sein.
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