WBV Wagner Brandhoff Viertel - Fachanwälte in Altenburg Zwickau Leipzig
VORSICHT vor undifferenzierter Anwaltswerbung!
Mit großem Jubel wird von vielen Anwaltskanzleien das aktuelle Urteil des EuGH vom 26.03.2020 (C-66/19) zum sog. Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen etwa als "Rückkehr des Widerrufsjokers" beworben und manche Kollegen, deren Fachgebiet das Bankrecht gar nicht ist, versteigen sich sogar zu der Behauptung, dass "JEDER Kreditvertrag widerrufbar!" sei.
Tatsächlich verhält es sich so, dass der EuGH die vom deutschen Gesetzgeber vorgenommene Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verbraucherkreditverträge als richtlinienwidrig eingestuft hat, weil der Verbraucher nicht klar und prägnant über sein Widerrufsrecht informiert wird.
Konkret beanstandet wurde der seit Juni 2010 in vielen Kreditverträgen verwendete sog. Kaskadenverweis, bei dem die Widerrufsbelehrung auf die Vorschrift des § 492 Abs. 2 BGB verweist, die wiederum auf weitere Rechtsvorschriften verweist.
Das Urteil des EuGH finden sie hier.
Hieraus aber abzuleiten, dass damit nun jeder Verbaucherkreditvertrag widerrufbar sei, der diesen Kaskadenverweis enthält, blendet völlig die aktuelle Rechtsprechung des BGH aus, der sich bereits kurz nach der Entscheidung des EuGH klar geäußert hat, dass es diesen Automatismus nicht gibt.
Wir warnen daher betroffene Verbraucher, den vollmundigen und undifferenzierten Versprechungen von Kollegen auf den Leim zu gehen. Nicht selten dürften diese bewusst reißerisch aus dem eigenen Interesse an lukrativen Mandaten entspringen. Leider münden solche Mandate, was unsere anwaltliche Praxis belegt, dann häufig in Anwaltshaftungsprozessen.
Das Darlehenswiderrufsrecht bleibt ein Spezialgebiet, weshalb jeder betroffene Verbraucher seine Kreditverträge und Widerrufsmöglichkeiten auch von einem Spezialisten prüfen lassen sollte. Zudem macht der Widerruf eines Darlehens auch nicht in jeder Situation Sinn bzw. muss ein solcher ggfs. auch ordnungsgemäß vorbereitet werden.
Wir bieten Ihnen eine sachliche und individuelle Prüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.